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S-I-M Immobilienservice GmbH

Dez. 20, 2020

Nebenkostenabrechnung – Diese Fristen müssen Mieter kennen

Abrechnungszeitraum Nebenkostenabrechnung
Die meisten Vermieter orientieren sich bei der Nebenkostenabrechnung am Kalenderjahr und rechnen vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres ab. Laut Gesetz darf der Abrechnungszeitraum nicht mehr als 12 Monate betragen. Ist der Abrechnungszeitraum zu lang, ist die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft und womöglich ungültig. Ein kürzerer oder vom Kalenderjahr abweichender Abrechnungszeitraum ist dagegen möglich. Wenn du eine Wohnung beispielsweise im Juli beziehst, kann dein Vermieter die Monate Juli bis Dezember mit dir abrechnen. Von den Jahreskosten brauchst du nur den Anteil bezahlen, der deiner Mietdauer entspricht.

Abrechnungsfrist für Nebenkostenabrechnung
Dein Vermieter hat nach Ablauf des Abrechnungszeitraums ein Jahr Zeit, dir die Nebenkostenabrechnung zukommen zu lassen. Die Abrechnung für das Jahr 2017 musst du beispielsweise spätestens am 31. Dezember 2018 erhalten. Kommt die Abrechnung zu spät bei dir an, musst du die Abrechnung unter Umständen nicht bezahlen. Sie ist mit Verspätung nur dann gültig, wenn dein Vermieter nichts für die Verspätung kann.

Widerspruchsfrist für Nebenkostenabrechnung
Nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung hast du ein volles Jahr Zeit die Rechnung auf formelle und inhaltliche Fehler zu prüfen. Wenn dir einzelne Kostenpositionen ungerechtfertigt vorkommen, kannst du vom Vermieter fordern alle Belege einzusehen, die er für die Abrechnung benutzt hat. Wenn du bei der Prüfung der Nebenkostenabrechnung Fehler entdeckst, hast du das Recht Widerspruch einzulegen. Die Abrechnung muss dann neu erstellt werden. Egal, ob die Abrechnung beim zweiten Mal niedriger oder höher ausfällt – du musst am Ende immer nur den niedrigeren Betrag bezahlen.

Nebenkostenabrechnung Frist für Nachzahlung
Wenn du mit der Nebenkostenabrechnung eine Nachforderung erhälst und dir der Vermieter keine individuelle Zahlungsfrist gesetzt hat, hast du 30 Tage Zeit den Betrag zu überweisen. Wenn dir die Abrechnung ungerechtfertigt erscheint, kannst du den Betrag zunächst unter Vorbehalt zahlen. So gerätst du nicht in Zahlungsverzug. Stellt sich nach einer sorgfältigen Prüfung heraus, dass der Betrag tatsächlich zu hoch war, kannst du die Differenz zurückfordern, oder mit den Vorauszahlungen für das nächste Jahr verrechnen

Nebenkostenabrechnung Frist für Auszahlung des Guthabens
Ergibt sich bei der Nebenkostenabrechnung ein Guthaben für dich, muss dein Vermieter es umgehend, innerhalb von 30 Tagen an dich auszahlen. Soll dein Guthaben mit zukünftigen Nebenkostenvorauszahlungen verrechnet werden, solltest du beachten, dass dein Anspruch auf das Guthaben nach drei Jahren verjährt.

S-I-M Blog

von Janett Esch 27 Dez., 2020
Was ist eine Eigentümerversammlung? Die Eigentümerversammlung ist eine Zusammenkunft aller Stimmberechtigten oder ihrer Vertreter in einer bestimmten Wohnungseigentumsanlage. Sinn und Zweck ist der Austausch über die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und die Beschlussfassung über verschiedene Angelegenheiten des Gemeinschaftseigentums. Die Eigentümerversammlung gibt Eigentümern die Möglichkeit an der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums mitzuwirken. Sie dient der Willensbildung und zudem eine Beratungs- und Kontrollfunktion. Wie oft gibt es eine Eigentümerversammlung? Die Eigentümerversammlung muss turnusmäßig mindestens jährlich einberufen werden. In der Regel findet die Eigentümerversammlung im Sommer statt, da dann sämtliche Unterlagen des letzten Wirtschaftsjahres vorliegen. Die Einberufung und Organisation der Eigentümerversammlung gehört zu den Pflichten des WEG-Verwalters. Zusätzlich zu der jährlichen Versammlung muss der Verwalter eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen, wenn dies schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe von mehr als einem Viertel der Wohnungseigentümer verlangt wird. Einberufungsberechtigt sind neben dem Verwalter auch der Vorsitzende des Beirats oder sein Stellvertreter. Die Ladung zur Wohnungseigentümerversammlung Die Ladung muss in Textform binnen einer Frist von grundsätzlich zwei Wochen erfolgen. In besonders dringlichen Fällen kann die zweiwöchige Frist auch unbeachtet werden. Formelle Voraussetzung der Ladung ist ferner, dass die Eigentümer über die Tagesordnung informiert werden. Den Wohnungseigentümern muss kein konkreter Beschlussantrag mitgeteilt werden, aber es muss der Gegenstand des Beschlusses bei der Einberufung zur Eigentümerversammlung bezeichnet sein. Ansonsten sind die Beschlüsse grundsätzlich nicht wirksam und anfechtbar. Sind und Zweck dieses Gesetzes (§ 23 Abs. 2 WoEigG) ist, dass die Wohnungseigentümer angemessen auf die Erörterung der Tagesordnungspunkte vorbereitet werden. Durch die Ankündigung sollen die Wohnungseigentümer vor überraschenden Beschlüssen geschützt werden und sie erhalten die Möglichkeit, sich auf die verschiedenen Themen vorzubereiten. Nach der Durchsicht der Tagesordnung können sie frei entscheiden, ob sie an der Versammlung teilnehmen wollen oder nicht. Eine spontane Ergänzung der Tagesordnungspunkte und Beschlüsse in der Eigentümerversammlung ist daher nicht möglich. Beschlussfassung über die Abrechnung des Wirtschaftsjahres Regelmäßig wird bei einer Eigentümerversammlung über die Gesamtabrechnung und die Einzelabrechnung des vergangenen Wirtschaftsjahres beschlossen. Ein diesbezüglicher Beschluss ist immer dann anfechtbar, wenn den Eigentümern nicht die Möglichkeit gewährt wurde, die Abrechnungsunterlagen vor der Versammlung einzusehen. Die Universalversammlung Von der grundsätzlichen Anfechtbarkeit der in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse bei fehlerhafter Ladung gibt es eine Ausnahme: Kommen sämtliche Wohnungseigentümer auch ohne ordnungsgemäße Ladung zusammen liegt eine Universalversammlung vor. Bei einer Universalversammlung werden sämtliche Einberufungsmängel geheilt, wenn alle Wohnungseigentümer einstimmig festlegen, dass sie eine Eigentümerversammlung abhalten und dort über bestimmte Angelegenheiten beschließen wollen. Voraussetzung ist jedoch ferner, dass alle Eigentümer Kenntnis davon haben, dass die gesetzlichen Vorschriften umgangen werden. Nimmt ein Wohnungseigentümer ohne erkennbaren Widerspruch an einer Universalversammlung teil, wird von einem stillschweigenden Verzicht seinerseits auf die Einhaltung der gesetzlichen Formalien ausgegangen. Eine Universalversammlung unter Beteiligung von Stellvertretern ist nicht möglich, es müssen zwingend die Wohnungseigentümer persönlich anwesend sein.
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von Janett Esch 22 Dez., 2020
Hier erfahren Eigentümer alles was zum Thema Mietkautionsabrehcnung relevant ist.
von Janett Esch 20 Dez., 2020
Winterdienst: Wann Mieter und Eigentümer Schnee räumen müssen
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