Abrechnungszeitraum Nebenkostenabrechnung
Die meisten Vermieter orientieren sich bei der Nebenkostenabrechnung am Kalenderjahr und rechnen vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres ab. Laut Gesetz darf der Abrechnungszeitraum nicht mehr als 12 Monate betragen. Ist der Abrechnungszeitraum zu lang, ist die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft und womöglich ungültig. Ein kürzerer oder vom Kalenderjahr abweichender Abrechnungszeitraum ist dagegen möglich. Wenn du eine Wohnung beispielsweise im Juli beziehst, kann dein Vermieter die Monate Juli bis Dezember mit dir abrechnen. Von den Jahreskosten brauchst du nur den Anteil bezahlen, der deiner Mietdauer entspricht.
Abrechnungsfrist für Nebenkostenabrechnung
Dein Vermieter hat nach Ablauf des Abrechnungszeitraums ein Jahr Zeit, dir die Nebenkostenabrechnung zukommen zu lassen. Die Abrechnung für das Jahr 2017 musst du beispielsweise spätestens am 31. Dezember 2018 erhalten. Kommt die Abrechnung zu spät bei dir an, musst du die Abrechnung unter Umständen nicht bezahlen. Sie ist mit Verspätung nur dann gültig, wenn dein Vermieter nichts für die Verspätung kann.
Widerspruchsfrist für Nebenkostenabrechnung
Nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung hast du ein volles Jahr Zeit die Rechnung auf formelle und inhaltliche Fehler zu prüfen. Wenn dir einzelne Kostenpositionen ungerechtfertigt vorkommen, kannst du vom Vermieter fordern alle Belege einzusehen, die er für die Abrechnung benutzt hat. Wenn du bei der Prüfung der Nebenkostenabrechnung Fehler entdeckst, hast du das Recht Widerspruch einzulegen. Die Abrechnung muss dann neu erstellt werden. Egal, ob die Abrechnung beim zweiten Mal niedriger oder höher ausfällt – du musst am Ende immer nur den niedrigeren Betrag bezahlen.
Nebenkostenabrechnung Frist für Nachzahlung
Wenn du mit der Nebenkostenabrechnung eine Nachforderung erhälst und dir der Vermieter keine individuelle Zahlungsfrist gesetzt hat, hast du 30 Tage Zeit den Betrag zu überweisen. Wenn dir die Abrechnung ungerechtfertigt erscheint, kannst du den Betrag zunächst unter Vorbehalt zahlen. So gerätst du nicht in Zahlungsverzug. Stellt sich nach einer sorgfältigen Prüfung heraus, dass der Betrag tatsächlich zu hoch war, kannst du die Differenz zurückfordern, oder mit den Vorauszahlungen für das nächste Jahr verrechnen
Nebenkostenabrechnung Frist für Auszahlung des Guthabens
Ergibt sich bei der Nebenkostenabrechnung ein Guthaben für dich, muss dein Vermieter es umgehend, innerhalb von 30 Tagen an dich auszahlen. Soll dein Guthaben mit zukünftigen Nebenkostenvorauszahlungen verrechnet werden, solltest du beachten, dass dein Anspruch auf das Guthaben nach drei Jahren verjährt.